Rentenbeginn, Rentenbetrag, Rentenart. Alles, was man über den Rentenbescheid wissen muss und warum man ihn sorgfältig prüfen sollte. Mehr dazu gibt es hier.
Beantragt man eine Rente, erhält man einen schriftlichen Rentenbescheid. Man wird aber auch regelmäßig im Voraus informiert.
Was ist der Rentenbescheid?
Wenn man einen Rentenantrag stellt, bekommt man einen schriftlichen Bescheid. Dies ist eine verbindliche Aussage darüber, ob man die beantragte Rente erhalten wird. Es ist wichtig, den Bescheid sorgfältig zu lesen. Man kann nochmals überprüfen, ob alle Rentenzeiten korrekt und vollständig berücksichtigt wurden. Insbesondere für neue Rentenempfänger und -empfängerinnen ist dies wichtig. Modernisierte Bescheide sind kürzer und übersichtlicher. Auf der ersten Seite der Benachrichtigung sind die wichtigsten Informationen zusammengefasst.
Was steht im Rentenbescheid?
Wird die Rente gewährt, enthält der Rentenbescheid alle wichtigen Informationen:
- Rentenart: Art der Rente, die ich erhalten werde (Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente)
- Rentenhöhe: Betrag, den ich jeden Monat ausgezahlt bekomme
- Rentenbeginn: Datum, an dem ich meine erste Zahlung erhalte
- Rentendauer: Zeitraum, für den ich die Rente erhalten werde
- Rentenberechnung: Die Zeiten, die für die Berechnung meiner Rente berücksichtigt werden
- Versicherung: Informationen zu meiner Kranken- und Pflegeversicherung
Wird der Rentenantrag hingegen abgelehnt, enthält der Bescheid auch die Gründe, warum die beantragte Rente nicht gewährt werden kann. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb von vier Wochen schriftlich Einspruch erhoben werden. Wenn die Frist bereits abgelaufen ist, kann auch jederzeit ein Überprüfungsantrag gestellt werden. Dies wird in der so genannten Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids ausführlich erläutert.
Wird dem Einspruch stattgegeben, erhält man einen so genannten Abhilfebescheid. Kurz gesagt: Ein neuer Rentenbescheid, in dem der Grund für den Einspruch berücksichtigt wird.
Wird der Einspruch jedoch abgelehnt, ist der einzig mögliche Rechtsbehelf die Klage vor dem Sozialgericht.
Der Rentenbescheid: Was sind die häufigsten Fehler?
Einer der häufigsten Gründe für Fehler in der Rentenbescheinigung ist der Mangel an Informationen über den Versicherungsverlauf. Wenn der Rentenversicherungsträger nicht über alle notwendigen Nachweise verfügt, ergeben sich unter Umständen Unstimmigkeiten. Dokumente wie Bescheinigungen, Zeugnisse, Versicherungskarten, Nachweise über Zeiträume von Krankheit oder Arbeitslosigkeit sollten sofort übermittelt werden.
Der Rentenbescheid: Überprüfung der Fehlzeiten
Wenn Fehlzeiten angegeben sind, sollten sie genau überprüft werden. Arbeitslosigkeit, Studium etc. gehören z.B. zur so genannten „rentenrechtlichen Zeit“. Auch die nicht beitragspflichtigen Zeiten aufgrund von Schule und Studium und die so genannten „Berücksichtigungszeiten“ aufgrund der Kindererziehung oder der Betreuung eines Angehörigen gehören dazu.
Was ist der Rentenanpassungsbescheid?
Jedes Jahr zum 1. Juli wird die Rente erhöht. Dies ist der Rentenanpassungsbescheid. In der sogenannten Rentenanpassungsmitteilung wird über die Höhe der Anpassung informiert. Gegen den Rentenanpassungsbescheid kann Berufung eingelegt werden.
Der Rentenanpassungsbescheid enthält seit 2018 auch einen eigenen Rentenausweis im Scheckkartenformat. Er kann leicht aus dem Schreiben herausgenommen werden. Die Karte bietet zahlreiche Vorteile – zum Beispiel bei kulturellen Angeboten oder im öffentlichen Verkehr.
Was sind Renteninformation und Rentenauskunft?
Die oben genannten Rentenangaben dienen der Information. Gegen sie kann man keine Berufung einlegen. Wenn beim Lesen der Informationen Unstimmigkeiten entdeckt werden, kann natürlich eine Überprüfung beantragt werden.
Versicherte ab 55 Jahren erhalten automatisch alle drei Jahre eine Rentenauskunft – oder auf Anfrage auch früher. Sie gibt unter anderem Auskunft über:
- alle erfassten Rentenzeiträume
- die bisher erworbenen Rentenansprüche
- den frühestmöglichen und regulären Rentenbeginn.
Die Renteninformationen sollen den Versicherten bei der Planung ihrer Pensionierung helfen. Einmal im Jahr wird sie automatisch an alle Versicherten ab dem 27. Lebensjahr versandt, die mindestens fünf Jahre Beitragszeiten angesammelt haben. Die Rentenauskunft enthält insbesondere:
- den aktuellen Stand des Versicherungskontos und die Grundlage für die Rentenberechnung
- die Höhe der bereits erworbenen und der zu erwartenden Alters- und Erwerbsminderungsrente
- Informationen über die Auswirkungen zukünftiger Rentenanpassungen; und
- eine Übersicht über die Höhe der eingezahlten Beiträge.
Beratungsstellen helfen bei Fragen zu Rentenbescheiden
Generell ist es ratsam, sich bei Fragen zum Rentenbescheid an die Informations- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung zu wenden. Die Deutsche Rentenversicherung bietet eine unabhängige und kostenlose Beratung an. Die Kontaktdaten findet man auf der Informationsseite der Rentenversicherung.
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